So warten Sie Hydraulikhämmer besser

Zur Aufrechterhaltung einesHydraulikhammer, Inspektionsarbeiten sind unabdingbar
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Prüfen Sie zunächst, ob das Hydrauliköl im Bereich der normalen Skalenlinie liegt;

Überprüfen Sie dann, ob Schrauben, Muttern und andere Teile beschädigt sindHydraulikhammersind locker. Wenn sie locker sind, sollten sie das tun.Von Zeit zu Zeit mit Werkzeug nachziehen, um Fehlfunktionen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die Inspektion im statischen Zustand des Hydraulikhammers durchgeführt wird;

Überprüfen Sie anschließend den Verschleißzustandhydraulischer GesteinsbrecherTeile. Bei starkem Verschleiß sollten die Teile rechtzeitig ausgetauscht werden, andernfalls kommt es zu einem größeren Unfall, der die Lebensdauer des Hydraulikhammers erheblich beeinträchtigt.

Messen Sie abschließend, ob der Spalt zwischen Stahlbohrer und Buchse 8 mm überschreitet (hier ist 8 mm die maximale Verschleißgrenze). Wenn die maximale Verschleißgrenze überschritten wird, muss der Innendurchmesser der Stahlstangenbuchse gemessen werden. Wenn der Wert überschritten wird, ersetzen Sie ihn durch eine neue Stahlstangenauskleidung. Wird dieser nicht überschritten, muss lediglich die neue Stahlstange ausgetauscht werden.


Nachdem alle oben genannten Inspektionen abgeschlossen sind, wird die HydraulikFelsenUnterbrecher kann vorbereitet werden.

Butter ist für einen reibungslosen Aufbau unverzichtbar

Der Hydraulikhammer muss alle zwei Arbeitsstunden mit Butter gefüllt werden.

Nachdem wir die Butter geschlagen haben, müssen wir uns aufwärmen

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Auf vielen Baustellen wird der Aufwärmvorgang nicht durchgeführt. Ignorieren Sie diesen Schritt einfach und beginnen Sie direkt mit dem Zerkleinern. Das ist falsch. Beobachten Sie vor dem offiziellen Beginn der Zerkleinerung die Temperatur des Hydrauliköl-Temperaturwächters und halten Sie die Temperatur bei 40–60 Grad. , In kälteren Gebieten kann die Aufwärmzeit verlängert und die Zerkleinerung nach dem Aufwärmen durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.10.2021

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